Vermieter
Unser Service für Vermieter
Seit dem 01.06.2015 gilt in Hessen das sogenannte Bestellerprinzip. Dies bedeutet konkret, dass Folgendes vom Gesetzgeber entschieden wurde: „Beauftragt der Eigentümer den Makler damit, Mieter für die neu zu vermietende Wohnung zu finden, hat der Vermieter die komplette Dienstleistung des Immobilienmaklers für die Vermietung der Wohnung in Form der Provision zu zahlen.“
Unsere Leistungen für Vermieter im Überblick:
Einschätzung des zu erzielenden Mietpreises
aussagekräftige Fotoaufnahmen der Immobilie
Bearbeitung objektbezogener Unterlagen für Präsentationszwecke
Präsentation der zu vermietenden Immobilie auf Internetplattformen und unserer Website
gezielte Schaltung der Immobilien über Social Media zur Reichweitensteigerung
Anzeigenschaltungen
Verifizierung von Kontaktanfragen
Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen
Einholen von Mieterselbstauskünften
Prüfung potentieller Mieter
rechtssichere Ausfertigung der Mietverträge und Übergabeprotokolle
Übergabe der Immobilie
Nach dem Erstgespräch und individueller Beratung folgt die professionelle Einschätzung des realistischen zu erzielenden Mietpreises. Mietinteressenten werden aus dem eigenen Bestand oder durch intensive Werbung gefunden. Darüber hinaus erhalten wir täglich neue Anfragen von Mietinteressenten nach passendem Wohnraum. Anfragen werden von uns geprüft und analysiert. Das Anfordern und Einholen von Mieterselbstauskünften inklusive der aktuellen Schufa-Auskunft von jedem Mietinteressenten sind absolute Voraussetzungen für eine weitere Vorgehensweise. Nur qualifizierte Anfragen führen zu Besichtigungen. Sämtliche Termine werden von unserem Team koordiniert und mit hohem fachlichen Know-how, durchgeführt.
Erst wenn alle relevanten Fragen geklärt sind arrangieren wir ein Treffen zwischen den potentiellen Mietern und dem Vermieter, das selbstverständlich von Funk-Immobilien begleitet wird. Abschließend entscheiden die Vermieter an wen sie vermieten möchte. Es folgt die rechtssichere Ausfertigung des Mietvertrages und die spätere Übergabe der Immobilie inklusive der Erstellung des Übergabeprotokolles durch Funk-Immobilien.
Nach der Mietvertragsunterzeichnung erfolgt die Rechnungsstellung an den Auftraggeber, in diesem Fall an den Vermieter.
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